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In diesem Buch wird das derzeitige internationale Rechtssystem für die Anerkennung und Vollstreckung von internationalen Schiedssprüchen untersucht und kritisch analysiert. Es konzentriert sich darauf, wie die Fragen im Rahmen des New Yorker Übereinkommens von 1958 und in geringerem Maße im Rahmen des ICSID-Übereinkommens von 1965 behandelt wurden. Außerdem werden die im New Yorker Übereinkommen von 1958 vorgesehenen Versagungsgründe für die Anerkennung und Vollstreckung von internationalen Schiedssprüchen analysiert. Das Buch befasst sich auch mit den Verweigerungsgründen der Staatenimmunität…mehr

Produktbeschreibung
In diesem Buch wird das derzeitige internationale Rechtssystem für die Anerkennung und Vollstreckung von internationalen Schiedssprüchen untersucht und kritisch analysiert. Es konzentriert sich darauf, wie die Fragen im Rahmen des New Yorker Übereinkommens von 1958 und in geringerem Maße im Rahmen des ICSID-Übereinkommens von 1965 behandelt wurden. Außerdem werden die im New Yorker Übereinkommen von 1958 vorgesehenen Versagungsgründe für die Anerkennung und Vollstreckung von internationalen Schiedssprüchen analysiert. Das Buch befasst sich auch mit den Verweigerungsgründen der Staatenimmunität und analysiert kritisch, wie diese die Anerkennung und Vollstreckung von internationalen Schiedssprüchen einschränkt. Das Buch betrachtet alle oben genannten Punkte im Lichte der vergleichenden Studie, die die Fragen im Vereinigten Königreich und in Uganda behandelt hat. Das Buch stellt fest, dass es keine einheitliche rechtliche Regelung für die Anerkennung und Vollstreckung internationaler Schiedssprüche gibt und dass selbst das berühmte New Yorker Übereinkommen noch nicht allgemein anerkannt ist und einige Vertragsstaaten es noch nicht übernommen haben.
Autorenporträt
Robert Kiiza Opiya-Akinya ist ein ugandischer Rechtsanwalt und ein Anwalt der ugandischen Gerichte. Er hat einen LL.M. in Internationalem Recht (Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht) von der Oxford Brookes Universität (UK), einen LL.B. (Hons.) von der Uganda Christliche Universität (Mukono) und ein Postgraduierten-Diplom in Rechtspraxis vom Law Dev't Centre (Kampala).