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Während der COVID-19 Pandemie sprachen die Europäische Zentralbank sowie die nationalen Aufsichtsbehörden eine formal unverbindliche Empfehlung aus, keine Gewinne auszuschütten. Kreditinstitute sollten Gelder in Kredite investieren, um die angeschlagene Realwirtschaft zu unterstützen, anstatt Gewinne auszuschütten. Dabei nutzten die Aufsichtsbehörden die enorme faktische Bindungswirkung informeller Aufsichtsinstrumente. Die vorliegende Untersuchung analysiert branchenspezifisch die rechtlichen und ökonomischen Funktionen der Gewinnausschüttung sowie deren Beschränkung. Die Untersuchung nimmt…mehr

Produktbeschreibung
Während der COVID-19 Pandemie sprachen die Europäische Zentralbank sowie die nationalen Aufsichtsbehörden eine formal unverbindliche Empfehlung aus, keine Gewinne auszuschütten. Kreditinstitute sollten Gelder in Kredite investieren, um die angeschlagene Realwirtschaft zu unterstützen, anstatt Gewinne auszuschütten. Dabei nutzten die Aufsichtsbehörden die enorme faktische Bindungswirkung informeller Aufsichtsinstrumente. Die vorliegende Untersuchung analysiert branchenspezifisch die rechtlichen und ökonomischen Funktionen der Gewinnausschüttung sowie deren Beschränkung. Die Untersuchung nimmt die Rolle der Bankenaufsicht in den Blick, wobei der makroprudenzielle Regulierungsansatz fortentwickelt wird. Ziel ist die Entwicklung von Leitlinien für vergleichbare Maßnahmen in künftigen Krisensituationen. Hierbei plädiert der Autor für eine rechtssichere gesetzliche Verankerung behördlicher Ausschüttungsbeschränkungen sowie eine Bindung an aufsichtliche Zielvorgaben.
Autorenporträt
Max Degenhart hat 2015 das Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg begonnen. Nach Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung 2021 war er bis 2024 Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht, Abt. II der Universität Freiburg i. Br. unter der Leitung von Prof. Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Univ. of Chicago). Im Wintersemester 2024/2025 wurde seine Dissertation von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg angenommen. Derzeit befindet sich Max Degenhart im juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Freiburg.