Zur Ergänzungslieferung Das erste Modernisierungsgesetz Bayern enthält unter anderem Änderungen der Art. 2, 6, 7, 28, 30, 44a, 45, 46, 47, 48, 57, 58, 68, 72, 73a und 81 der Bayerischen Bauordnung. Mit der Einarbeitung der Gesetzesänderungen wurde bereits mit den vorhergehenden Ergänzungslieferungen begonnen. Die vorliegende Lieferung setzt die Aktualisierung mit einer umfassenden Überarbeitung des Art. 2. Begriffe fort und bringt die betreffenden Erläuterungen auf den Stand August 2025. Zielgruppe Für Bauaufsichtsbehörden, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Unternehmen, Bauherren, Verbände, Bau- und Wohnungsbaugesellschaften, Architektinnen und Architekten.
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