Es wird in dieser Arbeit die Problematik beleuchtet, wer für die Überprüfung der Vorfrage über die Gültigkeit eines Rechtsvertrags zuständig ist und inwiefern Bindungswirkung an diese Entscheidung eintritt. Liegt ferner eine rechtskräftige Entscheidung eines ordentlichen Gerichts über die Gültigkeit des Rechtsvertrags vor, stellt sich die Frage, inwiefern die Verwaltungsbehörde an diese gebunden ist.
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