DDer Aushangpflicht einfach nachkommen Arbeitgeber im Gesundheitswesen müssen ihren Mitarbeiter die aushangpflichtigen Gesetze und wichtige Unfallverhütungsvorschriften auf dem aktuellsten Rechtsstand zugänglich machen. Erfolgt dies nicht, dann kann das bei Kontrollen durch staatliche Behörden Bußgelder nach sich ziehen. Zur einfachen Umsetzung gibt es das Aushangpflichten-Paket für das Gesundheitswesen mit allen relevanten Gesetzen und Vorschriften in der aktuellsten Fassung und zusätzlich weiteren wichtigen Vorschriften und Technischen Regeln für Gesundheitseinrichtungen.
Arbeitgeber im Gesundheitswesen müssen ihren Mitarbeiter die aushangpflichtigen Gesetze und wichtige Unfallverhütungsvorschriften auf dem aktuellsten Rechtsstand zugänglich machen. Erfolgt dies nicht, dann kann das bei Kontrollen durch staatliche Behörden Bußgelder nach sich ziehen. Zur einfachen Umsetzung gibt es das Aushangpflichten-Paket für das Gesundheitswesen mit allen relevanten Gesetzen und Vorschriften in der aktuellsten Fassung und zusätzlich weiteren wichtigen Vorschriften und Technischen Regeln für Gesundheitseinrichtungen.
DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" DGUV Vorschrift 3"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" DGUV Vorschrift 11 "Laserstrahlung" Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt" TRGS 460 "Vorgehensweise zur Ermittlung des Standes der Technik" TRGS 525 "Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung" TRGS 555 "Betriebsanweisungen und Information der Beschäftigten" Technische Regeln für Biostoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen" TRBA 400 Handlungsanleitung zur "Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" TRBA 450 Einstufung biologischer Arbeitsstoffe TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" Arbeitsstätten-Richtlinien
ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen" ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung: TROS Laserstrahlung
Teil: Allgemeines Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung Teil 3: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung
DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" DGUV Vorschrift 3"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" DGUV Vorschrift 11 "Laserstrahlung" Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt" TRGS 460 "Vorgehensweise zur Ermittlung des Standes der Technik" TRGS 525 "Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung" TRGS 555 "Betriebsanweisungen und Information der Beschäftigten" Technische Regeln für Biostoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen" TRBA 400 Handlungsanleitung zur "Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" TRBA 450 Einstufung biologischer Arbeitsstoffe TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" Arbeitsstätten-Richtlinien
ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen" ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung: TROS Laserstrahlung
Teil: Allgemeines Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung Teil 3: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung
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