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Die Festsetzung des Bezugsverhältnisses bei Bezugsrechtskapitalerhöhungen ist mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden. Ausgangspunkt der Problematik ist der Umstand, dass sich in den allermeisten Kapitalerhöhungsfällen die Neuaktienzahl mangels Vervielfachung der Altaktienzahl nicht durch letztere teilen lässt. In diesen Fällen entsteht rechnerisch ein Bezugsverhältnis, das Bezugsrechte auf Bruchteile von Aktien gewährt. Die Arbeit strebt die Beseitigung der damit verbundenen Rechtsunsicherheit an und unterzieht zu diesem Zweck die rechtlichen und abwicklungstechnischen Implikationen von…mehr

Produktbeschreibung
Die Festsetzung des Bezugsverhältnisses bei Bezugsrechtskapitalerhöhungen ist mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden. Ausgangspunkt der Problematik ist der Umstand, dass sich in den allermeisten Kapitalerhöhungsfällen die Neuaktienzahl mangels Vervielfachung der Altaktienzahl nicht durch letztere teilen lässt. In diesen Fällen entsteht rechnerisch ein Bezugsverhältnis, das Bezugsrechte auf Bruchteile von Aktien gewährt. Die Arbeit strebt die Beseitigung der damit verbundenen Rechtsunsicherheit an und unterzieht zu diesem Zweck die rechtlichen und abwicklungstechnischen Implikationen von Bezugsrechten auf Bruchteile von Aktien einer ganzheitlichen Analyse. Hierbei werden die zentralen Streit- und Zweifelsfragen aufgeworfen und unter Berücksichtigung der Aktionärs- und Gesellschaftsperspektive sowie rechtsvergleichender Erkenntnisse zu den moderneren britischen Parallelregelungen sukzessive beantwortet.
Autorenporträt
Niklas Joser studierte Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der École de Droit de la Sorbonne in Paris. Im Anschluss an die erste juristische Staatsprüfung war er promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei internationalen Wirtschaftskanzleien in München tätig. Seine Dissertation verfasste er am Institut für Wirtschaftsrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit Forschungsaufenthalt an der Dickson Poon School of Law des King's College London. Im Mai 2024 trat er am Oberlandesgericht Frankfurt am Main in den juristischen Vorbereitungsdienst ein.