Der Autor stellt das Recht des Aufrechnungsvertrages systematisch dar. Dabei macht er deutlich, daß die Parteiautonomie zwar die Legitimationsbasis der vertraglichen Aufrechnung liefert, diese jedoch keinen Anhaltspunkt für die Aufklärung der in diesem Rechtsgebiet bestehenden vielfältigen dogmatischen Unsauberkeiten und terminologischen Mißverständnisse gibt. Ausgehend von dieser These liefert der Verfasser Kriterien für die Differenzierung zwischen den in der Praxis häufig miteinander verwechselten Begriffen der Aufrechnung, Verrechnung, Anrechnung sowie den in der Bankpraxis immer wichtiger werdenden Nettingverfahren.
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