Der Beitrag beschäftigt sich mit der Zulässigkeit und dem Inhalt von in Bebauungsplänen festgesetzten Lärmgrenzwerten. Lärmschutz ist traditionell eine Materie des Immissionsschutzrechts. Es wird deshalb die Frage untersucht, wie die Aufgaben zwischen Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht verteilt sind, mit dem Ergebnis, daß eine Festsetzung von Lärmgrenzwerten in Bebauungsplänen grundsätzlich zulässig ist. Die Untersuchung der praktisch bedeutsamen Frage nach dem "richtigen" Grenzwert zwingt zur Auseinandersetzung mit den Technischen Regelwerken wie DIN 18005, VDI 2058 und TA-Lärm. Sie enthalten vereinzelt Zahlenwerte, die für die Festsetzung solcher Grenzwerte herangezogen werden können. Die Betrachtung von Problemen des Verwaltungsvollzugs zeigt, daß bauplanerische Lärmgrenzwerte auch Immissionsschutzbehörden binden.
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