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Bei der Miete eines von Anfang an mangelhaften Vertragsgegenstandes kollidiert die Garantiehaftung des Vermieters nach 538 I 1. Alt. BGB mit der verschuldensabhängigen Schadensersatzpflicht nach 307 I 1 BGB. Der Autor untersucht das Verhältnis von Sachmängelgewährleistungs- und Unmöglichkeitsrecht seit dem klassischen römischen Recht. Er weist nach, daß der in 306 BGB rezipierte Satz "Impossibilium nulla obligatio est" erstmalig von Friedrich Mommsen auf den Fall der Überlassung einer schon bei Vertragsschluß unbehebbar mangelhaften Sache angewendet wurde. Dargestellt wird die Übernahme der…mehr

Produktbeschreibung
Bei der Miete eines von Anfang an mangelhaften Vertragsgegenstandes kollidiert die Garantiehaftung des Vermieters nach 538 I 1. Alt. BGB mit der verschuldensabhängigen Schadensersatzpflicht nach 307 I 1 BGB. Der Autor untersucht das Verhältnis von Sachmängelgewährleistungs- und Unmöglichkeitsrecht seit dem klassischen römischen Recht. Er weist nach, daß der in 306 BGB rezipierte Satz "Impossibilium nulla obligatio est" erstmalig von Friedrich Mommsen auf den Fall der Überlassung einer schon bei Vertragsschluß unbehebbar mangelhaften Sache angewendet wurde. Dargestellt wird die Übernahme der Mommsenschen Unmöglichkeitslehre durch die Verfasser des BGB und deren Versuch, die Wirksamkeit des auf eine unmögliche (Primär-)Leistung gerichteten Mietvertrages durch die Unterstellung eines stillschweigenden Garantieversprechens zu retten. Der Autor schließt mit einem Vergleich der Rechtsfolgen von Gewährleistungs- und Unmöglichkeitsrecht und begründet ausführlich den Vorrang der Gewährleistungsvorschriften.
Autorenporträt
Der Autor: Andreas Rohde wurde 1959 in Kiel geboren. Er studierte Rechtswissenschaft in Hamburg, Bonn und Genf. Neben der Aufnahme in die Begabtenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. 1980 erhielt er 1982 Stipendien für die Teilnahme am «Ier Cycle du Droit Comparé» der Universität Straßburg und am «International Summer Course in Modern English Law» der London School of Economics; 1985 Referendar- und 1989 Assessorexamen in Hamburg. Anschließend hielt er sich an der London City of Polytechnic auf. Der Autor ist Rechtsanwalt und für die Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt mbH in Berlin tätig.