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Die Bauwirtschaft befindet sich in einer ihrer schwersten Krisen der Nachkriegszeit. Von dem durch die Rezession ausgelösten Verdrängungswettbewerb auf den Märkten der Bauwirtschaft bleiben selbst solide Unternehmen nicht verschont. Bauunternehmer jeder Größenordnung bewerben sich mittlerweile um Bauaufträge zu unauskömmlichen Preisen. Sie hegen die Hoffnung, nach Auftragserteilung über vermeintliche/berechtigte Nachträge dennoch Gewinn in der Bauabwicklung zu erwirtschaften. Häufig bleibt nur die Alternative, an der Qualität der Bauleistung zu sparen. Dies sind die wesentlichen Streitquellen,…mehr

Produktbeschreibung
Die Bauwirtschaft befindet sich in einer ihrer schwersten Krisen der Nachkriegszeit. Von dem durch die Rezession ausgelösten Verdrängungswettbewerb auf den Märkten der Bauwirtschaft bleiben selbst solide Unternehmen nicht verschont. Bauunternehmer jeder Größenordnung bewerben sich mittlerweile um Bauaufträge zu unauskömmlichen Preisen. Sie hegen die Hoffnung, nach Auftragserteilung über vermeintliche/berechtigte Nachträge dennoch Gewinn in der Bauabwicklung zu erwirtschaften. Häufig bleibt nur die Alternative, an der Qualität der Bauleistung zu sparen. Dies sind die wesentlichen Streitquellen, aus denen Konflikte erwachsen, die sich nur selten kooperativ zwischen den Vertragsparteien beilegen lassen. Immer häufiger wird daher eine Vertragsbeendigung durch Kündigung oder Rücktritt erwogen.

Auch die Neuauflage dieses Werkes stellt die Voraussetzungen und Folgen von vertraglichen Erklärungen dar. Dabei mussten vielfältige Rechtsänderungen berücksichtigt werden, wie z.B. das mit Wirkung zum 1.1.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz und die zwischenzeitlich verabschiedete VOB/B 2002. Der bis zum 31.05.2003 veröffentlichten Rechtsprechung wurde dabei ebenso Rechnung getragen wie der vielfältigen Literatur, die sich mit den Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung auf das Werkvertragsrecht befasst.

Die Einführung der §§ 323, 324, 326 Abs. 5 und 313 Abs. 3 BGB n.F. rechtfertigt es, dem Rücktritt ein eigenes Kapitel zu widmen. Der Rücktritt steht für die nach dem 1.1.2002 abgeschlossenen Bauverträge künftig als ernstzunehmende Alternative neben dem Kündigungsrecht.
Autorenporträt
Dr. Thomas Stickler, Rechtsanwalt, und Dr. Thomas Fehrenbach, Rechtsanwalt