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Die Arbeit untersucht die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Anbietern sozialer Netzwerke sowie »Anbietern nachgelagerter Ordnungen« (z.B. Gruppenadministratoren, Profilseitennutzer etc.). Dafür werden technische Architekturen sozialer Netzwerke analysiert und ihre Rolle bei der Förderung von (strafrechtswidriger) Kommunikation bewertet. Im Zentrum der Arbeit stehen Zurechnungsfragen in der digitalen Sphäre. Beleuchtet werden unter anderem die objektive und subjektive Zurechnung, mögliche Beteiligungs- und Verhaltensformen sowie Garantenpflichten. Es werden digitale Kommunikationsmerkmale…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Anbietern sozialer Netzwerke sowie »Anbietern nachgelagerter Ordnungen« (z.B. Gruppenadministratoren, Profilseitennutzer etc.). Dafür werden technische Architekturen sozialer Netzwerke analysiert und ihre Rolle bei der Förderung von (strafrechtswidriger) Kommunikation bewertet. Im Zentrum der Arbeit stehen Zurechnungsfragen in der digitalen Sphäre. Beleuchtet werden unter anderem die objektive und subjektive Zurechnung, mögliche Beteiligungs- und Verhaltensformen sowie Garantenpflichten. Es werden digitale Kommunikationsmerkmale (Permanenz, Beherrschbarkeit, Distanz, Neutralität und Multifunktionalität) auf ihre Relevanz für strafrechtliche und medienrechtliche Fragestellungen untersucht und erste Lösungen für deren Integration in bestehende Dogmen entwickelt. Dadurch sollen Impulse zur Entwicklung einer Allgemeinen Medienstrafrechtsdogmatik und Anknüpfungspunkte für strafrechtliche Diskussionen jenseits der Plattformverantwortlichkeit geboten werden.
Ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover 2025
Autorenporträt
Maximilian Nussbaum studierte Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover und der University of New South Wales (Sydney), sowie den Masterstudiengang 'IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums' an der Leibniz Universität Hannover und der Universität Wien. Bereits im Studium war er als studentischer Mitarbeiter, später als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kriminalwissenschaftlichen Institut der Juristischen Fakultät Hannover tätig. Sein von der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördertes Promotionsstudium schloss er im November 2024 ab. Derzeit ist Maximilian Nussbaum Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Celle.
Rezensionen
»In der Gesamtschau verwundert es nicht, dass die Arbeit von Nussbaum mit dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover ausgezeichnet wurde. Die äußerst detaillierte Herangehensweise legt innovative Lösungsansätze offen, die gewissermaßen 'frischen Wind' in die mitunter etwas festgefahrene Diskussion bringen. Dies gilt allen voran mit Blick auf das zugrunde gelegte Ordnungsmodell, das die digitale Wirklichkeit auch strafrechtlich greifbar macht. Ein Gesichtspunkt sei schließlich hervorgehoben: Die Untersuchung verknüpft allgemeine strafrechtliche Fragen in eindrucksvoller Weise mit den Besonderheiten sozialer Netzwerke und zeichnet gerade deshalb ein in sich stimmiges Gesamtbild. Wer sich intensiv mit der strafrechtlichen Plattformverantwortlichkeit befasst, wird um das Buch nicht herumkommen.« Dr. Samuel Strauß, in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft, 5/2025