Es wird darum gehen, diese Debatte, die wie ein Pendel oft zwischen ideologischer Schwere und juristischer Argumentation hin und her schwingt, neu zu beleben. Je nach der Überzeugung, was der Inhalt einer Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gerichtsurteilen sein sollte, kann man die Vorstellung von Verfassungsgerichtsbarkeit herausarbeiten. Nach der Verfassung vom 18. Februar 2006 sieht Artikel 162 die Mechanismen vor, mit denen die Verfassungsmäßigkeit überprüft werden kann.
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