Die Arbeit befaßt sich mit dem Gesellschaftsrecht der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) und den Auswirkungen auf das Prinzip der Selbstorganschaft bei Personengesellschaften. Es wird der Nachweis geführt, daß ein Prinzip der Selbstorganschaft durch europäische Rechtsetzung im deutschen Gesellschaftsrecht nicht mehr begründet werden kann. Ein Ausblick auf den Vorläufer der EWIV, das GIE im französischen Gesellschaftsrecht, gibt Anlaß, das im deutschen Recht geltende Prinzip in einen rechtsvergleichenden Rahmen zu stellen. Weder im französischen Gesellschaftsrecht noch durch das Recht der EWIV wird eine ähnliche Beschränkung der Gestaltungsfreiheit der Gesellschafter vorgesehen. Selbst im deutschen Gesellschaftsrecht kann eine Aufweichung des Prinzips der Selbstorganschaft ausgemacht werden. Diese Tendenz und die Einbindung der EWIV in das deutsche Gesellschaftsrecht rechtfertigen die Ablehnung des Prinzips.
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