Das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) enthält Übergangs- und Ergänzungsbestimmungen zur Abgabenordnung (AO), die das grundlegende Gesetz für das Steuerrecht in Deutschland darstellt. Das EGAO regelt unter anderem Übergangsregelungen bei Änderungen der Abgabenordnung; Anwendungsbereiche und Ausnahmen bestimmter steuerrechtlicher Vorschriften und besondere Verfahrensvorschriften für ältere Steuerfälle.Es dient somit als Ergänzung zur AO, um eine reibungslose Anwendung und Anpassung des Steuerrechts bei Gesetzesänderungen sicherzustellen.
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