"Entscheidung in eigener Sache" ist ein juristischer wie politischer Kampfbegriff, der unter anderem stets bei der Festsetzung der Abgeordnetendiäten genannt wird. Die rechtswissenschaftliche Literatur hat diesem bislang kaum Konturen verliehen. Dennoch verbindet sie Rechtsfolgen mit ihm.
Thilo Streit legt dar, dass der Begriff juristisch nicht operationabel ist: Dieser ist mit den Termini "Interessenkollision" und "Befangenheit" verbunden, welche nur bei Exekutive und Judikative Sinn machen. Eine Übertragung auf Parlamentsmitglieder hingegen bringt ein erhebliches Fehlverständnis von parlamentarischer Demokratie zum Ausdruck - deren Ethos eben gerade im Entscheiden in eigener Sache liegt.
Anhand einer verfassungsrechtlichen und -theoretischen Analyse stellt der Autor klar, dass es sich bei den problematischen Entscheidungen um "Entscheidungen mit strukturellem Kontrolldefizit" handelt. Dieser Begriff ist deutlich treffender als "Entscheidung in eigener Sache". Er erfasst die Problemstellung besser und demokratiefreundlicher. Zugleich enthält er auch ein Problemlösungsprogramm. Der Verfasser geht auf verschiedene Lösungsmöglichkeiten ein, wobei er insbesondere für unabhängige, beratende Sachverständigenkommissionen votiert.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Thilo Streit legt dar, dass der Begriff juristisch nicht operationabel ist: Dieser ist mit den Termini "Interessenkollision" und "Befangenheit" verbunden, welche nur bei Exekutive und Judikative Sinn machen. Eine Übertragung auf Parlamentsmitglieder hingegen bringt ein erhebliches Fehlverständnis von parlamentarischer Demokratie zum Ausdruck - deren Ethos eben gerade im Entscheiden in eigener Sache liegt.
Anhand einer verfassungsrechtlichen und -theoretischen Analyse stellt der Autor klar, dass es sich bei den problematischen Entscheidungen um "Entscheidungen mit strukturellem Kontrolldefizit" handelt. Dieser Begriff ist deutlich treffender als "Entscheidung in eigener Sache". Er erfasst die Problemstellung besser und demokratiefreundlicher. Zugleich enthält er auch ein Problemlösungsprogramm. Der Verfasser geht auf verschiedene Lösungsmöglichkeiten ein, wobei er insbesondere für unabhängige, beratende Sachverständigenkommissionen votiert.
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"Resümierend läßt sich festhalten: Verf. legt eine klar strukturierte, sprachlich komprimierte und argumentativ stringente Untersuchung vor, die nicht zuletzt auch wegen ihrer ambitionierten rechtspolitischen Vorschläge Beachtung verdient. Die plausibel begründeten Ergebnisse der Untersuchung müssen dabei nicht auf das Parlamentsrecht beschränkt bleiben. Sie lassen sich mit entsprechenden aufgabenspezifischen Modifikationen möglicherweise auch für andere Bereiche kollektiven Entscheidens fruchtbar machen, die auf offen-pluralistischer Entscheidungsfindung beruhen. Dies gilt vor allem für Selbstverwaltungsorgane, die namentlich im Bereich grundrechtlich-autonomer Selbstverwaltung (z. B. Hochschulen) im Rahmen kollektiver Entscheidungsstrukturen per se eigene Interessen zu verwalten haben." Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, 4/2007







