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Für das Recht der Erschließungsbeiträge (§§ 127 bis 135 BauGB) hat der Bund seit 15. November 1994 nicht mehr die Gesetzgebungskompetenz. In Bayern gilt das Erschließungsbeitragsrecht nach seiner Überführung in das Landesrecht seit
1. Januar 1997 in vollem Umfang als Bayerisches Recht.
Damit hat auch das Bundesverwaltungsgericht seine Zuständigkeit verloren, soweit es um die Auslegung von Landesrecht geht.
Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun nicht mehr an die Rechtsprechung des BVerwG gebunden ist, kann künftig mit neuen Entscheidungen des dann höchstinstanzlich
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Produktbeschreibung
Für das Recht der Erschließungsbeiträge (§§ 127 bis 135 BauGB) hat der Bund seit 15. November 1994 nicht mehr die Gesetzgebungskompetenz. In Bayern gilt das Erschließungsbeitragsrecht nach seiner Überführung in das Landesrecht seit
1. Januar 1997 in vollem Umfang als Bayerisches Recht.
Damit hat auch das Bundesverwaltungsgericht seine Zuständigkeit verloren, soweit es um die Auslegung von Landesrecht geht.

Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun nicht mehr an die Rechtsprechung des BVerwG gebunden ist, kann künftig mit neuen Entscheidungen des dann höchstinstanzlich zuständigen BayVGH gerechnet werden.

Unter Einbeziehung der bisher bestehenden umfangreichen Rechtsprechung wird das Erschließungsbeitragsrecht mit diesem Werk umfassend erläutert. Viele Beispielsfälle helfen zusätzlich bei der Anwendung in der Praxis. Das Sachregister führt zu den notwendigen Informationen.
Beschäftigte in Gemeinden, Landratsämtern und Gerichten wie auch Architekten und Bauingenieure finden hier schnell zuverlässige Antworten auf alle wichtigen Praxisfragen nach dem "Ob" und dem "Wie" von Erschließungsbeiträgen.
Der Anhang enthält verschiedene Satzungs-und Vertragsmuster, so z.B. für einen Erschließungsvertrag mit den dazugehörigen Erläuterungen, was in der Praxis zusätzlich wertvolle Unterstützung bietet.
Autorenporträt
Begründet von Dr. Hans-Joachim Ludyga, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bayerischen Gemeindetags a. D., fortgeführt von Erich Steiner, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Bayreuth, seit 1996 fortgeführt von Cornelia Hesse, Direktorin beim Bayerischen Gemeindetag