Die Demokratische Republik Kongo und die Republik Burundi unterdrücken geschlechtsspezifische Gewalt, wobei sexuelle Gewalt als eine der Arten von VBG ebenfalls eingeschlossen ist. Die Bestrafung von VBG beinhaltet auch den Schutz der Würde und der Gesundheit der Opfer während der gesamten Zeit ihrer rechtlichen (und/oder gerichtlichen) und medizinischen Begleitung. Beide Staaten stellen, wenn auch mit gewissen Unterschieden, Vergewaltigung, Erregung öffentlichen Ärgernisses durch Minderjährige, Kinderprostitution, Zuhälterei und Kuppelei, Verletzung des Schamgefühls, Zwangssterilisation, sexuelle Verstümmelung, Zwangsheirat, Frühehehe, Ehebruch, sexuelle Belästigung, sexuelle Ausbeutung, sexuelle Sklaverei, erzwungene Schwangerschaft, Zoophilie usw. unter Strafe, wenn auch mit gewissen Unterschieden.
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