99,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Der Autor beleuchtet losbasierte Demokratiekonzepte (z.B. Bürgerräte) aus juristischer Perspektive und ergänzt die Diskussion darüber so um einen neuen Blickwinkel. Im Zentrum steht der Versuch, die aus dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) und der sog. Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) resultierenden zwingenden Grenzen zu bestimmen und die verbleibenden Gestaltungspielräume aufzuzeigen. Der Autor plädiert für eine Rekonstruktion des Demokratieprinzips als entwicklungsoffenes Rechtsprinzip, in dessen Lichte die Organisationsvorgaben des Art. 20 Abs. 2 GG auszulegen sind. Daraus ergibt…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor beleuchtet losbasierte Demokratiekonzepte (z.B. Bürgerräte) aus juristischer Perspektive und ergänzt die Diskussion darüber so um einen neuen Blickwinkel. Im Zentrum steht der Versuch, die aus dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) und der sog. Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) resultierenden zwingenden Grenzen zu bestimmen und die verbleibenden Gestaltungspielräume aufzuzeigen. Der Autor plädiert für eine Rekonstruktion des Demokratieprinzips als entwicklungsoffenes Rechtsprinzip, in dessen Lichte die Organisationsvorgaben des Art. 20 Abs. 2 GG auszulegen sind. Daraus ergibt sich eine Demokratie- und Legitimationskonzeption, die an die Stelle einer Vorfestlegung auf bestimmte Strukturelemente eine konsequente Ausrichtung am Idealbild der Freiheit und Gleichheit stellt. Daran müssen sich losbasierte Demokratiekonzepte und der organisatorische status quo gleichermaßen messen lassen, wodurch erhebliche Gestaltungsspielräume, aber auch klare Grenzen ersichtlich werden.
Autorenporträt
Philip Berger studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster und der Università del Salento (Lecce). Er schloss das Studium 2018 ab und wurde 2023 von der Universität Münster promoviert. Während seiner Promotion arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter für internationale Wirtschaftskanzleien. Anschließend absolvierte er das Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen u.a. im Bundeskanzleramt und bei der Europäischen Kommission. Seit 2025 ist Philip Berger als Associate für Hausfeld Rechtsanwälte LLP tätig. Daneben engagiert er sich bei GrundGesetzVerstehen e.V. für politische Bildung in Schulen.