Kurztext:
Kommentar zum SGB IX, Rehabilitation
Mit der zweiten Auflage des Kommentars werden die Erläuterungen vollständig unter Berücksichtigung von praktischen Erfahrungen, Literatur und Rechtsprechung überarbeitet. Berücksichtigt werden dabei auch die inzwischen erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen des Bundes sowie die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.
Die in der ersten Auflage noch ausgesparten Einzelerläuterungen von Regelungen des Teiles 2 mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt oder von allgemeinen Vergünstigungen werden nun ebenfalls mit in die Kommentierung einbezogen; das Autorenteam wurde entsprechend erweitert. Die Erläuterung der geänderten Vorschriften über das persönliche Budget bildet einen Schwerpunkt der Neukommentierung. Einbezogen sind auch alle Aspekte der Rechtsentwicklung in anderen gesetzlichen Bereichen, die unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitation von Bedeutung sind, z.B. das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 27.04.2002. In einem ausführlichen Anhang sind die durch das Sozialgesetzbuch XII neu gefassten Regelungen für Leistungen der Sozialhilfe an behinderten Menschen dargestellt und erläutert.
Kommentar zum SGB IX, Rehabilitation
Mit der zweiten Auflage des Kommentars werden die Erläuterungen vollständig unter Berücksichtigung von praktischen Erfahrungen, Literatur und Rechtsprechung überarbeitet. Berücksichtigt werden dabei auch die inzwischen erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen des Bundes sowie die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.
Die in der ersten Auflage noch ausgesparten Einzelerläuterungen von Regelungen des Teiles 2 mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt oder von allgemeinen Vergünstigungen werden nun ebenfalls mit in die Kommentierung einbezogen; das Autorenteam wurde entsprechend erweitert. Die Erläuterung der geänderten Vorschriften über das persönliche Budget bildet einen Schwerpunkt der Neukommentierung. Einbezogen sind auch alle Aspekte der Rechtsentwicklung in anderen gesetzlichen Bereichen, die unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitation von Bedeutung sind, z.B. das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 27.04.2002. In einem ausführlichen Anhang sind die durch das Sozialgesetzbuch XII neu gefassten Regelungen für Leistungen der Sozialhilfe an behinderten Menschen dargestellt und erläutert.
