Das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) regelt die Vergütung von Krankenhausleistungen in Deutschland. Es bildet die Grundlage für das System der Fallpauschalen (DRG - Diagnosis Related Groups) und legt fest, wie Krankenhäuser ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Das Gesetz enthält Bestimmungen zu Budgetverhandlungen, Vergütungsvereinbarungen und Sonderentgelten. Ziel ist eine wirtschaftliche und transparente Finanzierung der stationären Krankenhausversorgung.
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