Das Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG Brandenburg) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg. Es enthält Bestimmungen zur Begründung, Ausgestaltung und Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu Rechten und Pflichten im Dienst sowie zu Besoldung, Versorgung und Laufbahnen. Zudem regelt es Themen wie Nebentätigkeiten, Arbeitszeit, Disziplinarmaßnahmen und Altersversorgung. Ziel des LBG Brandenburg ist es, ein einheitliches und geregeltes Dienstrecht für die Beamtenschaft des Landes zu gewährleisten.
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