Das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG BW) regelt die Mitbestimmung und Beteiligung der Personalräte in den Behörden, Dienststellen und öffentlichen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg. Es legt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen fest, bestimmt deren Wahl, Zusammensetzung und Amtsführung und regelt die Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalräten. Zudem enthält es Bestimmungen zu Mitbestimmungstatbeständen, Anhörungsrechten und Verfahren zur Konfliktlösung. Ziel des Gesetzes ist es, die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wahren und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Personalvertretung sicherzustellen.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno