Das Landespersonalvertretungsgesetz Brandenburg (LPersVG Brandenburg) regelt die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Personalräte in den Behörden und öffentlichen Einrichtungen des Landes Brandenburg. Es legt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen fest, definiert deren Wahl, Zusammensetzung und Amtsführung und regelt die Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalräten. Zudem enthält es Bestimmungen zu Mitbestimmungstatbeständen, Anhörungsrechten und Konfliktlösungsverfahren. Ziel des Gesetzes ist es, die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu schützen und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Personalvertretung sicherzustellen.
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