Wer in Deutschland über Bürokratieabbau diskutiert, spricht meist auch über das sog. »Lieferkettengesetz« - LkSG. Dieses verpflichtet inländische Unternehmen mittels öffentlich-rechtlicher Pflichten dazu, Nachhaltigkeitsbelange global zu fördern. Unklar ist, welche Bedeutung dem Gesetz im Zivilrecht zukommt. Die Arbeit untersucht daher, welche vertraglichen und deliktischen Ansprüche gegen Unternehmen und ihre Geschäftsleiter bestehen können, wenn nachhaltigkeitsbezogene Verkehrs- bzw. Sorgfaltspflichten missachtet werden. Dabei zeigt sie zunächst auf, dass das LkSG in seiner aktuellen Fassung…mehr
Wer in Deutschland über Bürokratieabbau diskutiert, spricht meist auch über das sog. »Lieferkettengesetz« - LkSG. Dieses verpflichtet inländische Unternehmen mittels öffentlich-rechtlicher Pflichten dazu, Nachhaltigkeitsbelange global zu fördern. Unklar ist, welche Bedeutung dem Gesetz im Zivilrecht zukommt. Die Arbeit untersucht daher, welche vertraglichen und deliktischen Ansprüche gegen Unternehmen und ihre Geschäftsleiter bestehen können, wenn nachhaltigkeitsbezogene Verkehrs- bzw. Sorgfaltspflichten missachtet werden. Dabei zeigt sie zunächst auf, dass das LkSG in seiner aktuellen Fassung erhebliche Rechtsunsicherheiten mit sich bringt. Anschließend unterbreitet sie Vorschläge, wie diese Rechtsunsicherheiten abgestellt werden könnten und welche haftungsrechtlichen Fallstricke bei einer Überarbeitung des Gesetzes bzw. bei einer Anpassung an EU-Vorgaben beachtet werden sollten.
Leon Widdrat studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August Universität Göttingen und der Humboldt-Universität zu Berlin. Sein erstes juristisches Staatsexamen legte er im Jahre 2020 beim Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg ab. Im Anschluss absolvierte er das Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen, welches er im Jahre 2022 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss. Von 2022 bis 2025 war Leon Widdrat als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Joachim Hennrichs an der Universität zu Köln tätig. Dort legte er im Januar 2025 erfolgreich seine Doktorprüfung ab.
Inhaltsangabe
1. Zum Gegenstand der UntersuchungEinleitung - Fragestellung - Eingrenzung des Themas- Gang der Untersuchung2. Rechtliche Grundlagen des globalen MenschenrechtsschutzesVölkerrechtliche Übereinkommen als Antriebsfeder nationaler Lieferkettenregulierung - Überblick über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz3. Zivilrechtliche Haftung inländischer Unternehmen de lege lataVertragliche Haftung für Menschen- und Umweltrechtsverletzungen in der Lieferkette - Deliktische Haftung für Menschen- und Umweltrechtsverletzungen in der Lieferkette - Deliktische Klimahaftung4. Regressansprüche inländischer Unternehmen de lege lataBinnenhaftung des Vorstandes bei Verstößen gegen das LkSG - Binnenhaftung des Menschenrechtsbeauftragten bei Verstößen gegen das LkSG5. De lege ferendaEinführung eines menschenrechtlichen Haftungstatbestandes und einer Klimasorgfaltspflicht: Zur Schaffung eines zivilrechtlichen Haftungstatbestandes zum Schutz der Menschenrechte - Zur Schaffung einer Klimasorgfaltspflicht6. Auswirkungen der EU-LieferkettenrichtlinieÜberblick über die Vorgaben der EU-Lieferkettenrichtlinie - Einfluss der Richtlinienvorgaben auf die zivilrechtliche Haftung7. SchlussUntersuchungsergebnisse - Ausblick
1. Zum Gegenstand der UntersuchungEinleitung - Fragestellung - Eingrenzung des Themas- Gang der Untersuchung2. Rechtliche Grundlagen des globalen MenschenrechtsschutzesVölkerrechtliche Übereinkommen als Antriebsfeder nationaler Lieferkettenregulierung - Überblick über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz3. Zivilrechtliche Haftung inländischer Unternehmen de lege lataVertragliche Haftung für Menschen- und Umweltrechtsverletzungen in der Lieferkette - Deliktische Haftung für Menschen- und Umweltrechtsverletzungen in der Lieferkette - Deliktische Klimahaftung4. Regressansprüche inländischer Unternehmen de lege lataBinnenhaftung des Vorstandes bei Verstößen gegen das LkSG - Binnenhaftung des Menschenrechtsbeauftragten bei Verstößen gegen das LkSG5. De lege ferendaEinführung eines menschenrechtlichen Haftungstatbestandes und einer Klimasorgfaltspflicht: Zur Schaffung eines zivilrechtlichen Haftungstatbestandes zum Schutz der Menschenrechte - Zur Schaffung einer Klimasorgfaltspflicht6. Auswirkungen der EU-LieferkettenrichtlinieÜberblick über die Vorgaben der EU-Lieferkettenrichtlinie - Einfluss der Richtlinienvorgaben auf die zivilrechtliche Haftung7. SchlussUntersuchungsergebnisse - Ausblick
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