Die erhebliche Verkomplizierung der Technik und insbesondere der verschiedenen Arten von elektronischen und mikroelektronischen Geräten hat die Grundsätze ihres Schutzes als Gegenstände des komplexen, mehrdimensionalen und multifunktionalen geistigen Eigentums grundlegend verändert. Bei solchen Gegenständen bestimmen wesentliche Unterschiede bei rein konstruktiven Merkmalen, Schaltungslösungen, Kombinationen dieser Lösungen nicht alle Aspekte der Erfindung, da heute sehr oft alle aufgeführten Merkmale und Unterschiede in einem funktionierenden System oder Prototyp nur unter bestimmten Bedingungen und Möglichkeiten der Herstellungs- und Steuerungstechnik realisiert werden können, und sehr oft ist es die Herstellung, die die wesentlichen Eigenschaften der Erfindung bestimmt. Die Entwicklung von Prozessorsteuerungssystemen bestimmt auch die Realisierbarkeit der technischen Lösung, was bedeutet, dass der oder die Algorithmen, die Programme, die Rückkopplung zwischen den Elementen desEntwurfs oder der Schaltung ein organischer Bestandteil der technischen Lösung werden oder bereits geworden sind, die der beanspruchten Erfindung zugrunde liegt.
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