Marktplatzangebote
Ein Angebot für € 61,60 €
  • Broschiertes Buch

Klappentext:
Die Arbeit widmet sich dem Solidaritätsstreik: Einleitend wird die aktuelle Bedeutung des Solidaritätsstreiks für Tarifkonflikte dargestellt. Anschließend werden terminologische Fragen erörtert, wobei sich der Verfasser nicht für die Begriffe Sympathie- oder Unterstützungsstreik, sondern für den treffenderen Begriff "Solidaritätsstreik" als Grundlage der weiteren Untersuchungen entscheidet. Danach wird der Solidaritätsstreik durch die Abgrenzung vom sogenannten Hauptstreik weiter untersucht. Im Rahmen dessen wird ein tarifbezogener Ansatz gewählt. Des weiteren wird zur…mehr

Produktbeschreibung
Klappentext:
Die Arbeit widmet sich dem Solidaritätsstreik: Einleitend wird die aktuelle Bedeutung des Solidaritätsstreiks für Tarifkonflikte dargestellt. Anschließend werden terminologische Fragen erörtert, wobei sich der Verfasser nicht für die Begriffe Sympathie- oder Unterstützungsstreik, sondern für den treffenderen Begriff "Solidaritätsstreik" als Grundlage der weiteren Untersuchungen entscheidet. Danach wird der Solidaritätsstreik durch die Abgrenzung vom sogenannten Hauptstreik weiter untersucht. Im Rahmen dessen wird ein tarifbezogener Ansatz gewählt. Des weiteren wird zur Außenseiterproblematik ebenso Stellung bezogen wie zu dem überlieferten Kriterium der Arbeitgeberidentität. Weitere Konturen gewinnt der Solidaritätsstreik sodann durch eine Abgrenzung von anderen Rechtsinstituten. Neben dem Boykott und der kollektiven Verweigerung von Streikarbeit wird der Solidaritätsstreik dem Demonstrationsstreik gegenüber gestellt.

Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet dann die Auseinandersetzung mit der Streitfrage, ob Solidaritätsstreiks zulässig sind. Hierbei wird zunächst die chronologische Entwicklung des Meinungsstandes ausgehend von der Weimarer Zeit bis in die Gegenwart dargestellt. Sodann erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit den insoweit maßgeblichen Aspekten der Friedenspflicht, der Parität, der Drittbetroffenheit, der Tarifzuständigkeit sowie der Problematik der mangelnden Erfüllbarkeit der Solidaritätsstreikforderung durch den bestreikten Arbeitgeber. Ausgehend hiervon erfolgt eine eingehende Untersuchung der anzuerkennenden Ausnahmetatbestände. Insoweit wird die Fallgruppe der Neutralitätspflichtverletzung näher analysiert. Dabei werden vorrangig Besonderheiten einer Produktionsverlagerung erörtert. Zudem wird die Konstellation der Arbeitgeberidentität kritisch beleuchtet. Schließlich wird unter Zugrundelegung der wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung ein Ausblick auf die zu erwartende Entwicklung des Solidaritätsstreiks gewährt.

Inhaltsverzeichnis:
I Einleitung
II Begriff
III Abgrenzung von Hauptstreik und Solidaritätsstreik
1. Das Tarifgebiet
2. Beispiele für einen Solidaritätsstreik
3. Außenseiter
4. Streikberechtigung der Außenseiterarbeitnehmer
5. Identität der Kampfsubjekte und -objekte
IV Abgrenzung des Solidaritätsstreiks von anderen ähnlichen Arbeitskampfformen
1. Boykott
1. Kollektive Verweigerung von Streikarbeit
2. Demonstrationsstreik
V Zulässigkeit von Solidaritätsstreiks
1. Bedeutung der Rechtsfrage
2. Darstellung des Meinungsstandes
3. Bedeutung älterer Rechtsauffassungen
4. Friedenspflicht
5. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 05.03.1985 und 12.01.1988
6. Mangelnde Erfüllbarkeit der Solidaritätsstreikforderungen
7. Tarifbezug auch des Solidaritätsstreiks
8. Solidaritätsstreik zur Sicherstellung der Kampfparität?
9. Drittbetroffenheit
10. Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft
11. Störung der Kampfparität durch Solidaritätsstreik?
12. Zwischenergebnis
VI Sonderfälle zulässiger Solidaritätsstreiks
1. Darstellung des Meinungsstandes
2. Bedeutung der Ausnahmetatbestände
3. Verletzung der "Neutralität"
4. Arbeitgeberidentität
VII Zusammenfassung
Autorenporträt
Bernd Dietrich wurde 1963 in Herford geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bielefeld und Münster. Seit 1993 ist er als Rechtsanwalt in Bielefeld zugelassen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowohl forensisch als auch beratend tätig. Daneben ist er seit Jahren als Dozent im Arbeitsrecht aktiv. Im Jahr 2003 promovierte er zum Dr. jur. an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster.