Die Bestimmung der Rechtsgrundsätze ist eine schwierige Aufgabe. Die besondere Ungenauigkeit der Zeichen, die Mehrdeutigkeit der Sprache und die nicht immer nach wissenschaftlichen Kriterien vorgenommene Entschlüsselung dieses Rechtsbegriffs sind die ersten Hindernisse, die bei dieser Aufgabe überwunden werden müssen. Für die naturrechtliche Schule sind Prinzipien Werte, die sich aus der menschlichen Vernunft ableiten. Der Positivismus präsentiert im Wesentlichen zwei Konzepte zu den Prinzipien: Das erste befasst sich nicht mit diesem Thema, da das Rechtssystem vollständig, autark und wertfrei sei. Das zweite Konzept der positivistischen Schule erkennt die Prinzipien als Ausfüllungsnormen an, die niemals im Widerspruch zum Gesetz stehen dürfen und dazu dienen, Lücken im Rechtssystem zu schließen. Das postpositivistische Denken akzeptiert Prinzipien als im System verankerte Werte, als echte Normen, die konkrete Fälle lösen können, sofern sie mit einer geeigneten Methodik angewendet werden. Neben Normen, die so weit wie möglich anwendbar sind, gelten Prinzipien als zentrale Gebote des Rechtssystems, die dieses System strukturieren, ihm Einheit verleihen und darüber hinaus als Vektoren für die Auslegung von Rechtsvorschriften dienen.
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