Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, steht ihm nach Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg offen. Hieraus folgt die Notwendigkeit, die gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsakten zuzulassen. Dies geschieht durch die Verwaltungsgerichtsordnung, die im einzelnen regelt, welche Möglichkeiten der Bürger hat. Der Rechtsschutz des Bürgers im Baurecht knüpft an verschiedene Verfahrensgestaltungen an. So gibt es vor allem die Klage gegen Abbruchsanordnungen, die Klage des Bauherrn gegen die Ablehnung einer Baugenehmigung, die Klage des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung und den Rechtsschutz gegen Bebauungspläne.
Georg Schlez, Vorsitzender am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württenberg a.D., erläutert die einzlenen Verfahrensgestaltungen übersichtlich und praxisnah anhand von Beispielen. "Rechtsschutz im Baurecht" ist eine Ergänzung der vom selben Autor verfaßten Kommentare zum Baugesetzbuch und zur Baunutzungsverordnung.
Georg Schlez, Vorsitzender am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württenberg a.D., erläutert die einzlenen Verfahrensgestaltungen übersichtlich und praxisnah anhand von Beispielen. "Rechtsschutz im Baurecht" ist eine Ergänzung der vom selben Autor verfaßten Kommentare zum Baugesetzbuch und zur Baunutzungsverordnung.
