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Im Weltrecht ist eine explosionsartige Vervielfältigung unabhängiger, global agierender Gerichte zu beobachten. Untersuchungen kommen auf die beeindruckende Zahl von 125 internationalen Gerichtsinstitutionen, die Letztentscheidung über globale Konflikte beanspruchen. In sozialtheoretischer und internationalrechtlicher Perspektive gehen die Autoren der Frage nach, wie die Regime-Kollisionen, die durch das chaotische Nebeneinander von globalen Normkomplexen und Konfliktlösungsinstanzen ausgelöst werden, zu erklären sind und wie in Politik und Recht mit ihnen umzugehen ist.

Produktbeschreibung
Im Weltrecht ist eine explosionsartige Vervielfältigung unabhängiger, global agierender Gerichte zu beobachten. Untersuchungen kommen auf die beeindruckende Zahl von 125 internationalen Gerichtsinstitutionen, die Letztentscheidung über globale Konflikte beanspruchen. In sozialtheoretischer und internationalrechtlicher Perspektive gehen die Autoren der Frage nach, wie die Regime-Kollisionen, die durch das chaotische Nebeneinander von globalen Normkomplexen und Konfliktlösungsinstanzen ausgelöst werden, zu erklären sind und wie in Politik und Recht mit ihnen umzugehen ist.
Autorenporträt
Andreas Fischer-Lescano ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsrecht an der Universität Frankfurt und Forschungsgruppenmitglied an der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung.

Gunther Teubner ist emeritierter Professorfür Privatrecht und Rechtssoziologie ander Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Alexandra Kemmerer empfiehlt diese "fragmentarische" Studie zur "globalen Ausdifferenzierung des Rechts" von Andreas Fischer-Lescano und Gunther Teubner all denjenigen, die einem Weltrecht eher wenig Chancen einräumen. Aufmerksam folgt Kemmerer den Autoren und ihrer Warnung vor der Kollision autonomer Rechtsbereiche und gesellschaftsgebundender und globaler Begriffe. Die vorgenommene Aburteilung von "völkerrechtlichem Einheitsdenken" und juristischen Netzwerktheorien hält Kemmerer für begründet, und auch die von den Autoren eingeräumte Möglichkeit wenigstens "punktueller" Konfliktbewältigung scheint sie zu teilen.

© Perlentaucher Medien GmbH