In Rechtsprechung und Literatur wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass die »Umwandlung« eines Sach- oder Dienstleistungsanspruchs in einen Anspruch auf Kostenerstattung nach selbstbeschaffter Leistung - wie sie z.B. in § 13 Abs. 3 SGB V geregelt ist - einen »allgemeinen Rechtsgedanken« des Sozialrechts darstellt. Ausgehend von verschiedenen Unstimmigkeiten stellt die Arbeit diese Annahme in Frage und untersucht, ob in Bezug auf die Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung tatsächlich von dem Bestand eines solchen überschießenden normativen Gehalts ausgegangen werden kann. Zur Grundlegung analysiert sie hierfür die bestehenden Fälle in den Leistungsbereich des Sozialrechts (u.a. § 13 Abs. 3, 3a SGB V, § 36a Abs. 3 SGB VIII, § 18 Abs. 4, 6 SGB IX). Darauf aufbauend leitet die Arbeit nach einer Kritik an der bestehenden Annahme den überschießenden normativen Gehalt der Selbstbeschaffung und nachträglichen Kostenerstattung mit allgemeiner Gültigkeit im Sozialrechtneu ab.
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