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Erscheint vorauss. 5. Dezember 2025
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In Rechtsprechung und Literatur wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass die »Umwandlung« eines Sach- oder Dienstleistungsanspruchs in einen Anspruch auf Kostenerstattung nach selbstbeschaffter Leistung - wie sie z.B. in § 13 Abs. 3 SGB V geregelt ist - einen »allgemeinen Rechtsgedanken« des Sozialrechts darstellt. Ausgehend von verschiedenen Unstimmigkeiten stellt die Arbeit diese Annahme in Frage und untersucht, ob in Bezug auf die Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung tatsächlich von dem Bestand eines solchen überschießenden normativen Gehalts ausgegangen werden kann.…mehr

Produktbeschreibung
In Rechtsprechung und Literatur wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass die »Umwandlung« eines Sach- oder Dienstleistungsanspruchs in einen Anspruch auf Kostenerstattung nach selbstbeschaffter Leistung - wie sie z.B. in § 13 Abs. 3 SGB V geregelt ist - einen »allgemeinen Rechtsgedanken« des Sozialrechts darstellt. Ausgehend von verschiedenen Unstimmigkeiten stellt die Arbeit diese Annahme in Frage und untersucht, ob in Bezug auf die Selbstbeschaffung und nachträgliche Kostenerstattung tatsächlich von dem Bestand eines solchen überschießenden normativen Gehalts ausgegangen werden kann. Zur Grundlegung analysiert sie hierfür die bestehenden Fälle in den Leistungsbereich des Sozialrechts (u.a. § 13 Abs. 3, 3a SGB V, § 36a Abs. 3 SGB VIII, § 18 Abs. 4, 6 SGB IX). Darauf aufbauend leitet die Arbeit nach einer Kritik an der bestehenden Annahme den überschießenden normativen Gehalt der Selbstbeschaffung und nachträglichen Kostenerstattung mit allgemeiner Gültigkeit im Sozialrechtneu ab.
Autorenporträt
Pauline Schneider studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sowie der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne. Nach Abschluss ihres ersten Staatsexamens war sie als akademische Mitarbeiterin am Institut für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Abt. III: Sozialrecht der Universität Freiburg (Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies) tätig. Im Anschluss absolvierte sie ein LL.M.-Studium an der Emory Law School (Atlanta, Georgia). Von 2023 bis 2025 war sie Rechtsreferendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht u.a. mit Station am Bundessozialgericht. Im Januar 2025 wurde sie durch die juristische Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg promoviert. Seit November 2025 ist sie Richterin am Sozialgericht Hamburg.