Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) regelt in Deutschland die personelle Sicherheitsüberprüfung von Personen, die Zugang zu verschlusssachenrelevanten Informationen oder sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten im öffentlichen Interesse haben. Es ist ein zentraler Bestandteil des zivilen Geheimschutzes und soll sicherstellen, dass nur Personen mit der notwendigen Zuverlässigkeit und Loyalität in sicherheitskritischen Bereichen tätig sind.
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