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Politisch instrumentalisierte Falschinformationen (sog. Fake News) vergiften den gesellschaftlichen Diskurs und tragen dazu bei, dass sich in der heutigen Informationsgesellschaft immer mehr Bürger von rationalen Fakten abwenden und dazu tendieren, ihre politische Meinung ausschließlich auf der Grundlage von subjektiven Emotionen zu gründen. Angesichts dieser politik-soziologischen Entwicklung, die als Postfaktizität betitelt wird, offenbart sich die konstitutive Bedeutung von Informationswahrheit in einer modernen Demokratie. Das nimmt die Arbeit zum Anlass, rechtsgebietsübergreifend zu…mehr

Produktbeschreibung
Politisch instrumentalisierte Falschinformationen (sog. Fake News) vergiften den gesellschaftlichen Diskurs und tragen dazu bei, dass sich in der heutigen Informationsgesellschaft immer mehr Bürger von rationalen Fakten abwenden und dazu tendieren, ihre politische Meinung ausschließlich auf der Grundlage von subjektiven Emotionen zu gründen. Angesichts dieser politik-soziologischen Entwicklung, die als Postfaktizität betitelt wird, offenbart sich die konstitutive Bedeutung von Informationswahrheit in einer modernen Demokratie. Das nimmt die Arbeit zum Anlass, rechtsgebietsübergreifend zu untersuchen, ob und, falls ja, mit welchen legitimen Mitteln es Aufgabe des materiellen Rechts ist, zum Zwecke des Demokratieschutzes Informationswahrheit zu institutionalisieren bzw. politische Fake News zu unterbinden. Hierbei gelangt sie zum Ergebnis, dass die dogmatische Lösung der Problematik hauptsächlich im Strafrecht zu verorten ist, mahnt aber grundsätzlich zu kriminalpolitischer Zurückhaltung.
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Autorenporträt
Markus Schreiber studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg mit Schwerpunkt im Bereich Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht. Nach Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung war er von Oktober 2018 bis März 2021 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Risiko- und Präventionsstrafrecht sowie Juristische Zeitgeschichte von Prof. Dr. Arnd Koch in Augsburg. Seine Promotion erfolgte mit einer medienstrafrechtlichen Dissertation. Gegenwärtig absolviert er sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München.