Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist ein deutsches Gesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Es schafft einen präventiven Restrukturierungsrahmen, mit dem Unternehmen eine drohende Insolvenz frühzeitig abwenden können, bevor sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind.StaRUG ermöglicht es Unternehmen, mit Gläubigern außergerichtliche Sanierungsmaßnahmen zu vereinbaren, ohne ein Insolvenzverfahren eröffnen zu müssen. Dazu gehören Schuldenschnitte, Zahlungsaufschübe oder Restrukturierungspläne, die unter bestimmten Bedingungen auch gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden können.Das Gesetz stärkt zudem die Pflichten der Geschäftsleitung, Krisen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
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