Auf der Suche nach Wohlbefinden begibt sich der Patient zu den Spezialisten im Gesundheitsbereich. Dabei handelt es sich um den Arzt, der zuerst konsultiert wird und die Medikamente verschreibt; den Apotheker, der die Medikamente abgibt, und die Krankenschwester, die die Medikamente verabreicht. Da der Apotheker einer der Beteiligten in diesem Kreislauf ist, stellt sich nun die Frage, ob der Apotheker im Rahmen des kongolesischen Rechts für Schäden haftbar gemacht werden kann, die entstanden sind, wenn er die Medikamente in Ausführung einer ärztlichen Verschreibung abgegeben hat? Dies ist der Gegenstand dieser Untersuchung. Um diese Frage zu beantworten, beziehen sich unsere Analysen erstens auf die Voraussetzungen für die Umsetzung der Haftung des Apothekers nach kongolesischem Recht und zweitens auf die Umsetzung der Haftung des Apothekers nach kongolesischem Recht. Es fällt auf, dass die Haftung des Apothekers vor den Gerichten in Bukavu aus dem Grund weniger effektiv ist, weil die Opfer immer noch die Vorstellung haben, dass die Haftung dem Verschreiber der ärztlichen Verschreibung zukommt. Leider ist auch die Haftung des verschreibenden Arztes nicht so effektiv...
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