Die Verfassung für Rheinland Pfalz (RhPfVerf) bildet die Grundlage der demokratischen Ordnung im Land. Sie enthält einen Vorspruch zur Sicherung der Freiheit und Würde des Menschen und gliedert sich in zwei Teile: Grundrechte (z. B. Freiheitsrechte, Umweltschutz) und Staatsstruktur (Landtag, Regierung, Justiz, Verwaltung). Die Verfassung unterstützt direkte Demokratie und Gewaltenteilung.
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