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Nach 2221 BGB kann der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat. In der Praxis wird die Frage der Vergütung bei der Errichtung des Testaments häufig ausgespart. Da das Gesetz nichts über die Höhe und Berechnungsmethode der Vergütung aussagt, bleibt offen, wie eine "angemessene" Vergütung zu ermitteln ist. Vor diesem Hintergrund versucht der Autor, einen zeitgemäßen Regelungsentwurf für die Testamentsvollstreckervergütung und den Aufwendungsersatz zu schaffen. Er bezieht dabei in einer…mehr

Produktbeschreibung
Nach
2221 BGB kann der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat. In der Praxis wird die Frage der Vergütung bei der Errichtung des Testaments häufig ausgespart. Da das Gesetz nichts über die Höhe und Berechnungsmethode der Vergütung aussagt, bleibt offen, wie eine "angemessene" Vergütung zu ermitteln ist. Vor diesem Hintergrund versucht der Autor, einen zeitgemäßen Regelungsentwurf für die Testamentsvollstreckervergütung und den Aufwendungsersatz zu schaffen. Er bezieht dabei in einer vergleichenden Betrachtung auch die in jüngerer Zeit vom Gesetzgeber erlassene Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung sowie die Vergütungsregelungen für Vormünder und Betreuer in seine Arbeit mit ein.
Autorenporträt
Der Autor: Rüdiger Birk wurde 1972 in Albstadt geboren. Er studierte von 1992 bis 1996 Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz. Im Anschluss daran absolvierte er von 1997 bis 1999 das Referendariat in Konstanz, dem die Promotion folgte. Der Autor ist als Rechtsanwalt in Reutlingen tätig.