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Ziel dieser Arbeit ist es, die bestehende Diskussion in Lehre und Rechtsprechung über die Vollstreckbarkeit von Zwangsgeldern zu analysieren, die dem Beklagten auferlegt werden, um ihn daran zu hindern, einer einstweiligen Verfügung Folge zu leisten. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass es zwei unterschiedliche Strömungen gibt, die sich mit dieser Frage befassen. Einige Gelehrte und Richter lehnen diese Möglichkeit ab und vertreten die Auffassung, dass die Geldbuße nur vorläufig vollstreckt werden sollte, so dass eine etwaige Gutschrift aus der Geldbuße unwirksam wird, wenn sich…mehr

Produktbeschreibung
Ziel dieser Arbeit ist es, die bestehende Diskussion in Lehre und Rechtsprechung über die Vollstreckbarkeit von Zwangsgeldern zu analysieren, die dem Beklagten auferlegt werden, um ihn daran zu hindern, einer einstweiligen Verfügung Folge zu leisten. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass es zwei unterschiedliche Strömungen gibt, die sich mit dieser Frage befassen. Einige Gelehrte und Richter lehnen diese Möglichkeit ab und vertreten die Auffassung, dass die Geldbuße nur vorläufig vollstreckt werden sollte, so dass eine etwaige Gutschrift aus der Geldbuße unwirksam wird, wenn sich herausstellt, dass der Kläger keinen Anspruch hat. Andererseits wird argumentiert, dass die Geldstrafe endgültig vollstreckt werden sollte, sobald feststeht, dass die Verpflichtung nicht erfüllt wurde, und nicht davon abhängig gemacht werden sollte, dass der Klage stattgegeben wird. Sie sind nämlich der Ansicht, dass die Geldbuße verfahrensrechtlicher Natur ist und nicht mit dem fraglichen materiellen Recht zusammenhängt.
Autorenporträt
Licenciée en droit de l'université fédérale du Rio Grande - FURG, spécialiste en droit civil et en procédure civile de l'université Estácio de Sá, avocate travaillant dans les domaines du droit civil, du droit du travail et de la sécurité sociale. Elle a occupé le poste de conseillère juridique auprès de la municipalité de São José do Norte/RS.