im Spannungsfeld von steuerlicher Planung und gleichmäßigem
Steuervollzug der Finanzverwaltung dar. Es wird der Frage nachgegangen,
wie solche Risiken in der Bilanz - nach Handelsrecht, Bilanzsteuerrecht und
insbesondere nach internationalen Rechnungslegungsstandards - erfasst
werden sollen. Während in der Handelsbilanz der Gläubigerschutz im Vordergrund
steht, sollen in der internationalen Rechnungslegung (IFRIC 23) die
Investoren informiert werden. Die Offenlegung in der Rechnungslegung dient
ausschließlich diesen Zwecken; für eine etwaige Erweiterung von Offenlegung
gegenüber der Finanzverwaltung ist das Besteuerungsverfahren der richtige
Anknüpfungspunkt.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.








