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RECHTS- UND STAATSPHILOSOPHIE. Ernst Wolfgang Böckenfördes zuerst 2002 erschienenes Buch zur Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie (F.A.Z. vom 8. Oktober 2002) liegt in erweiterter zweiten Auflage vor. Das Buch, Resultat jahrelanger Vorlesungstätigkeit, ist ein großer Wurf: Es zeichnet die antike und mittelalterliche Ideengeschichte der politisch-sozialen Ordnung nach und zeigt auf diese Weise, was für ein reiches geistesgeschichtliches Potential auch in den heutigen Fragen der rechtlichen und staatlichen Ordnung steckt. Sinnigerweise lautet die Widmung, die der Rechts- und Staatswissenschaftler seinem Buch vorangestellt hat: "All denen, die noch oder wieder an Grundlagenwissen interessiert sind." Die neue Auflage enthält ergänzende Ausführungen unter anderem zu Platons Gerechtigkeitsbegriff, zum Ursprung des Gedankens der Würde des Menschen in der Stoa und im Christentum, zur Diskussion um die lex naturalis bei Thomas von Aquin und neu die Darstellung der Lehre von Marsilius von Padua. Böckenförde selbst sieht sein im besten Sinne interdisziplinär verfasstes Buch als ein "reales Wagnis" an: "Darf sich jemand, der nur in einer Wissenschaft voll zu Hause ist, angesichts der Ausdifferenzierung und eines weltweiten Diskurses der Wissenschaften so etwas noch zutrauen? Nun, ich habe mir es, ohne zugleich auch Historiker, Philosoph oder Theologe vom Fach zu sein, zugetraut; den damit verbundenen Mut zur Lücke bitte ich mir zu konzedieren." Alle wirklich politisch und nicht nur parteipolitisch Interessierten werden diesen Mut zur Lücke zu schätzen wissen und Böckenfördes Buch mit großem Gewinn lesen - zumal Studierende der Rechts- und Staatswissenschaften, aber eben auch solche der Geschichte, Philosophie und Theologie. (Ernst-Wolfgang Böckenförde: "Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie". Antike und Mittelalter. Zweite, überarbeitete und erweiterte Auflage. Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2006. 499 S., geb., 21,90 [Euro].)
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Perlentaucher-Notiz zur NZZ-Rezension
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