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Frontmatter -- Unter Mitwirkung der Herren -- Systematisches Inhaltsverzeichnis -- I. Civilrecht -- Erster Abschnitt. Rechtsquellen -- a) Zeitliche Begrenzung der Anwendbarkeit der Gesetze -- 1) Nach den Bestimmungen über die zeitliche Herrschatz des neuen Rechts ist zu prüfen, welches örtliche Recht anzuwenden ist 12 -- 2) Der Beitritt Deutschlands zur Pariser Übereinkunft (RGBl. 1903 S. 147 ff.) hat feine rückwirkende Kraft 12 -- 3) Anwendbarkeit des 8 181 BGB. auf Rechtsgeschäfte auf Grund einer vor 1900 ausgestellten Vollmacht -- 4) Rechtswirkungen einer unter dem alten Rechte erfolgten…mehr

Produktbeschreibung
Frontmatter -- Unter Mitwirkung der Herren -- Systematisches Inhaltsverzeichnis -- I. Civilrecht -- Erster Abschnitt. Rechtsquellen -- a) Zeitliche Begrenzung der Anwendbarkeit der Gesetze -- 1) Nach den Bestimmungen über die zeitliche Herrschatz des neuen Rechts ist zu prüfen, welches örtliche Recht anzuwenden ist 12 -- 2) Der Beitritt Deutschlands zur Pariser Übereinkunft (RGBl. 1903 S. 147 ff.) hat feine rückwirkende Kraft 12 -- 3) Anwendbarkeit des 8 181 BGB. auf Rechtsgeschäfte auf Grund einer vor 1900 ausgestellten Vollmacht -- 4) Rechtswirkungen einer unter dem alten Rechte erfolgten Hypothekenüberunhme -- 5) Anwendbarkeit des § 1166 BGB. auf ältere Hypotheken 144 -- 6) Ein in älteren Testamenten vorbehaltener Nachzettel muß nach dem 1. Januar 1900 in der Form des § 2231 BGB. errichtet werden 281 -- 7) Die Vorschrift des § 2302 BGB. hat rückwirkende Kraft 290 -- 8) Auf die am 1. Januar 1900 bestehende fortgesetzte Gütergemeinschaft finden die Artt. 44 ff. Preuß. Ausf.-G. z. BGB. keine Anwendung 338 -- 9) Das im Kurfürstentunl Hessen dem Vater am mütterlichen Erbteile seiner Kinder vor 1900 entstandene lebenslängliche Nießbrauchsrecht ist nicht beseitigt 353 -- 10) Der § 50 Preuß. BormO. enthält eine erbrechtliche Vorschrift im Sinne des Art. 213 EG. z. BGB. und gilt daher event, fort 367 -- 11) § 410 BGB. hat nicht rückwirkende Kraft 444 -- 12 -- 13 -- 14 -- 15 -- 16 -- 17 -- 18 -- 19 -- 20 -- 21 -- 22 -- 23 -- 24 -- 25 -- 26 -- 27 -- 28 -- 29 -- 30 -- 31 -- 32 -- 33 -- 34 -- 35 -- 36 -- 37 -- 38 -- Wortregister -- Backmatter

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