Mit ihrer Forschung liefert die Autorin neue Erkenntnisse zur Verwaltungskontinuität im 20. Jahrhundert: Sie ordnet dieBesonderheiten des "Wiederaufbaus" der Landesjustizverwaltung in Bayern und die vielbesprochene These eines "Versagens der Justiz" hinsichtlich des Umgangs der bayerischen Landesjustiz mit der NS-Vergangenheit neu ein.
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