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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Tätigkeit und Zulässigkeit des Beirates für Stadtgestaltung der Stadt Regensburg. Das aus fünf ortsfremden, unabhängigen Sachverständigen bestehende Gremium wird in das Baugenehmigungsverfahren eingeschaltet. Ausgehend von den bestehenden kommunalen Gremien werden die Besonderheiten des Gestaltungsbeirates herausgearbeitet. Als mögliche Legitimationsgrundlage werden die Organisationshoheit, das Recht auf sachverständige Beratung und Art. 60 Abs. 4 BayBO untersucht. Der Verfasser unterbreitet Änderungsvorschläge für eine zulässige Beteiligung des Gremiums.

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Tätigkeit und Zulässigkeit des Beirates für Stadtgestaltung der Stadt Regensburg. Das aus fünf ortsfremden, unabhängigen Sachverständigen bestehende Gremium wird in das Baugenehmigungsverfahren eingeschaltet. Ausgehend von den bestehenden kommunalen Gremien werden die Besonderheiten des Gestaltungsbeirates herausgearbeitet. Als mögliche Legitimationsgrundlage werden die Organisationshoheit, das Recht auf sachverständige Beratung und Art. 60 Abs. 4 BayBO untersucht. Der Verfasser unterbreitet Änderungsvorschläge für eine zulässige Beteiligung des Gremiums.
Autorenporträt
Der Autor: André Zorger, Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg und Aberdeen; Referendariat in Regensburg, Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2003; parallel zur Promotion Tätigkeiten in verschiedenen Kanzleien; seit 2004 Tätigkeit in einer mittelständischen Kanzlei in Regensburg.