Spektakuläre Zusammenbrüche und Unternehmenskrisen
der letzten Jahre (z.B. Metallgesellschaft, Bremer
Vulkan, Philipp Holzmann,Schneider etc.) haben den
Eindruck verfestigt, dass in vielen Unternehmen keine
oder nur veraltete Kontrollsysteme vorhanden sind.
Vor diesem Hintergrund ist in den letzten Jahren
wiederholt Kritik am deutschen System der
Unternehmensüberwachung (Corporate Governance) geübt
worden. Der Gesetzgeber hat auf die Schwächen im
System der Unternehmenskontrolle reagiert und sah
sich gezwungen, die vorhandenen Überwachungs- und
Kontrollstrukturen per Gesetz einer Neuordnung zu
unterziehen. Daher wurde das Gesetz zur Kontrolle
und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
formuliert, das am 1.Mai 1998 in Kraft getreten ist.
Dabei handelt es sich u.a. um eine Erweiterung des
Aktien- und Handelsrechts, welches die Einführung
eines Frühwarnsystems, eines Controllings, eines
Internen Überwachungssystems und schließlich eines
Risikomanagementsystems (RMS) fordert.
der letzten Jahre (z.B. Metallgesellschaft, Bremer
Vulkan, Philipp Holzmann,Schneider etc.) haben den
Eindruck verfestigt, dass in vielen Unternehmen keine
oder nur veraltete Kontrollsysteme vorhanden sind.
Vor diesem Hintergrund ist in den letzten Jahren
wiederholt Kritik am deutschen System der
Unternehmensüberwachung (Corporate Governance) geübt
worden. Der Gesetzgeber hat auf die Schwächen im
System der Unternehmenskontrolle reagiert und sah
sich gezwungen, die vorhandenen Überwachungs- und
Kontrollstrukturen per Gesetz einer Neuordnung zu
unterziehen. Daher wurde das Gesetz zur Kontrolle
und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
formuliert, das am 1.Mai 1998 in Kraft getreten ist.
Dabei handelt es sich u.a. um eine Erweiterung des
Aktien- und Handelsrechts, welches die Einführung
eines Frühwarnsystems, eines Controllings, eines
Internen Überwachungssystems und schließlich eines
Risikomanagementsystems (RMS) fordert.