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Das Recht einer jeden Person auf Zugang zu Behördeninformationen trifft im europäischen Bankenaufsichtsrecht auf einen hoch verdichteten Verwaltungsverbund. Gegen die hieran beteiligten Aufsichtsbehörden bestehen Informationszugangsansprüche, die aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften herrühren. Dies wirft die Frage auf, ob der Zugang zu einer Information, die bei mehreren Aufsichtsbehörden vorhanden ist, von einer Aufsichtsbehörde verlangt werden kann, während eine andere den Zugang verwehren muss. Gegenstand der Untersuchung ist, ob solche »Anspruchsasymmetrien« bestehen und ob die…mehr

Produktbeschreibung
Das Recht einer jeden Person auf Zugang zu Behördeninformationen trifft im europäischen Bankenaufsichtsrecht auf einen hoch verdichteten Verwaltungsverbund. Gegen die hieran beteiligten Aufsichtsbehörden bestehen Informationszugangsansprüche, die aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften herrühren. Dies wirft die Frage auf, ob der Zugang zu einer Information, die bei mehreren Aufsichtsbehörden vorhanden ist, von einer Aufsichtsbehörde verlangt werden kann, während eine andere den Zugang verwehren muss. Gegenstand der Untersuchung ist, ob solche »Anspruchsasymmetrien« bestehen und ob die Rechtsordnung Vorschriften enthält, um dem angemessen entgegenzuwirken (»Angleichungsmechanismen«). Dabei besteht eine komplexe und unübersichtliche Rechtslage, in der die EZB häufig eine Sonderrolle einnimmt. Die Rechtsordnung gewährleistet einen effektiven Schutz vor Anspruchsasymmetrien. Aus Sicht des Verfassers wird dabei jedoch teilweise die Informationszugangsfreiheit zu weitreichend verkürzt.
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Autorenporträt
Benjamin Schmerker studied law at Philipps-University Marburg and Johannes Gutenberg-University Mainz. After graduating from university in spring 2021 he began to write his doctorial dissertation under the supervision of Prof. Dr. Elke Gurlit. Until September 2023 he also worked at her chair as a research assistant. Since November 2023 he is a legal trainee at the OLG Koblenz.