Die Untersuchung arbeitet die rechtspraktischen und rechtsökonomischen Grenzen der Third Party Due Diligence heraus und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten für die Lieferkettengesetzgebung auf, wozu insbesondere die Einführung eines Länder-Benchmarking-Systems und die Anerkennung einer lieferkettenrechtlichen Legal Judgement Rule zählen. Aus Unternehmenssicht trägt eine effektive Third Party Due Diligence dazu bei, gegenwärtige und zukünftige Haftungsrisiken zu vermeiden, die Unternehmensreputation zu schützen und die Resilienz der Wertschöpfungskette zu stärken. Dabei wird deutlich, dass die Unterschiede zwischen dem lieferkettengesetzlichen und dem gesellschaftsrechtlichen Pflichtenprogramm kleiner sind als vielfach postuliert.
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