In einer Zeit zunehmender globaler Bedrohungen sind digitale Daten zu einem zentralen Element der Sicherheitsarchitektur geworden. Die Fähigkeit, große Datenmengen schnell und effizient zu analysieren, ist entscheidend, um eine effektive Gefahrenabwehr zu gewährleisten. Data-Mining-Technologien ermöglichen die Erkennung von Mustern und Zusammenhängen in großen Datenmengen. Der Einsatz solcher automatisierter Datenanalysen wirft jedoch komplexe rechtliche Fragen auf. Welche unionsrechtlichen Vorgaben sind im Rahmen der künftigen Gesetzgebung zu beachten? Wie kann eine verfassungsgemäße Nutzung des Data Minings gewährleistet werden? Dürfen Daten zwischen den Sicherheitsbehörden ausgetauscht werden? Die Arbeit untersucht die unionsrechtlichen und grundgesetzlichen Grenzen für die Nutzung des Data Minings durch die Sicherheitsbehörden des Bundes. Als Ergebnis der Untersuchung wird ein Legislativvorschlag unterbreitet.
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