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Darf man das Jugendstrafrecht auf erwachsen gewordene (mutmaßliche) Jugendstraftäter oder heranwachsende Straftäter anwenden? Ist Jugendstrafrecht Erziehungsstrafrecht, und darf man Erwachsene erziehen? Dieses Werk setzt sich im Rahmen einer Verfassungsmäßigkeitsprüfung der Anwendung von Jugendstrafrecht auf Erwachsene mit diesen Fragen auseinander. Es geht dabei auf den jugendstrafrechtlichen Erziehungsbegriff, das Erziehungsrecht des Staates und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Erwachsenen ein. Schließlich wird als Konsequenz ein Änderungsvorschlag aufgezeigt.

Produktbeschreibung
Darf man das Jugendstrafrecht auf erwachsen gewordene (mutmaßliche) Jugendstraftäter oder heranwachsende Straftäter anwenden? Ist Jugendstrafrecht Erziehungsstrafrecht, und darf man Erwachsene erziehen? Dieses Werk setzt sich im Rahmen einer Verfassungsmäßigkeitsprüfung der Anwendung von Jugendstrafrecht auf Erwachsene mit diesen Fragen auseinander. Es geht dabei auf den jugendstrafrechtlichen Erziehungsbegriff, das Erziehungsrecht des Staates und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Erwachsenen ein. Schließlich wird als Konsequenz ein Änderungsvorschlag aufgezeigt.
Autorenporträt
Der Autor: Hannes Budelmann wurde 1977 in Braunschweig geboren. Von 1998 bis 2003 studierte er Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin, an der er auch 2003/2004 seine Dissertation schrieb. Seit Anfang 2005 ist er Rechtsreferendar in Berlin.