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Wie die Aufsehen erregende Übernahme der Mannesmann AG durch die britische Vodafone AirTouch plc. im Jahre 1999/2000 gezeigt hat, haben erfolgreiche öffentliche Übernahmeangebote insbesondere für die betroffenen Arbeitnehmer oftmals negative Auswirkungen: Kurz nach der Akquisition wurde der attackierte Konzern mit 131.000 Beschäftigten zerschlagen. In einem Spannungsverhältnis dazu steht, dass die mit der Übernahme angestrebten positiven Effekte regelmäßig nur bei aktiver und wohlwollender Mitarbeit der Belegschaften zu erreichen sind. Dementsprechend versuchen Bieter und Management einer…mehr

Produktbeschreibung
Wie die Aufsehen erregende Übernahme der Mannesmann AG durch die britische Vodafone AirTouch plc. im Jahre 1999/2000 gezeigt hat, haben erfolgreiche öffentliche Übernahmeangebote insbesondere für die betroffenen Arbeitnehmer oftmals negative Auswirkungen: Kurz nach der Akquisition wurde der attackierte Konzern mit 131.000 Beschäftigten zerschlagen. In einem Spannungsverhältnis dazu steht, dass die mit der Übernahme angestrebten positiven Effekte regelmäßig nur bei aktiver und wohlwollender Mitarbeit der Belegschaften zu erreichen sind. Dementsprechend versuchen Bieter und Management einer abwehrwilligen Zielgesellschaft während des Angebotsverfahrens in der Praxis gleichermaßen die Gruppe der Beschäftigten für die jeweils eigene Position zu gewinnen. Auf dieser Grundlage werden - nach Darstellung der allgemeinen arbeitsrechtlichen Aspekte des neu geschaffenen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes - solche Zusagen thematisiert, die der Bieter respektive die gegnerische Verwaltung im Rahmen eines unkoordinierten Übernahmeversuchs gegenüber den Mitarbeitern der Zielgesellschaft verkündet.
Autorenporträt
Der Autor: Hendrik Horstmann wurde 1977 in Georgsmarienhütte geboren. Er studierte von 1997 bis zum Ersten Staatsexamen 2003 Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Seit 2003 ist er am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Universität Bochum tätig. 2004 erfolgte die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst.