In Europa ist man sich einig: Das anwendbare Sachenrecht folgt der Belegenheit der Sache (lex rei sitae). Infolge dieser vermeintlichen Einigkeit sind die Vereinheitlichungsbemühungen der EU trotz der Bedeutung des internationalen Sachenrechts für den Binnenmarkt zurückhaltend. Befragt man aber die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen, was unter "Sachenrecht" oder einer "Sache" zu verstehen ist, bleibt vom Gesamtbild einer faktisch harmonisierten Anknüpfungsregel wenig übrig. Vor diesem Hintergrund lenkt Joseph Rumstadt den kollisionsrechtlichen Blick weg von den Objekten des Sachenrechts hin…mehr
In Europa ist man sich einig: Das anwendbare Sachenrecht folgt der Belegenheit der Sache (lex rei sitae). Infolge dieser vermeintlichen Einigkeit sind die Vereinheitlichungsbemühungen der EU trotz der Bedeutung des internationalen Sachenrechts für den Binnenmarkt zurückhaltend. Befragt man aber die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen, was unter "Sachenrecht" oder einer "Sache" zu verstehen ist, bleibt vom Gesamtbild einer faktisch harmonisierten Anknüpfungsregel wenig übrig. Vor diesem Hintergrund lenkt Joseph Rumstadt den kollisionsrechtlichen Blick weg von den Objekten des Sachenrechts hin zu einem einheitlichen Mechanismus dinglicher Güterzuordnung. Er entwickelt daraus einen übergreifenden, im europäischen Recht verankerten Anwendungsbereich für ein internationales "Sachenrecht" für alle Vermögensgegenstände, den er rechtsvergleichend erprobt, von anderen Systembegriffen des europäischen IPR abgrenzt und schließlich in konkrete Normtextvorschläge gießt.
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Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht / StudIPR
Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaft in München; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG München; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Ludwig-Maximilians-Universität München; Notarassessor in Bayern.
Inhaltsangabe
A. Einleitung: Die Sachenrechtslücke im europäischen IPR I. Eine kurze Geschichte des internationalen Sachenrechts in Europa II. Notwendigkeit einer Vereinheitlichung III. Unionsrechtliche Voraussetzungen für eine Vereinheitlichung IV. Anwendungsbereich eines internationalen "Sachenrechts" der Europäischen Union V. Gang der Darstellung
B. Abstraktion vom Recht der Sachen zum Phänomen der Dinglichkeit I. Rechtsakt nur für körperliche Gegenstände? II. Kollisionsrecht für das Phänomen der "Dinglichkeit"
C. Europäischer Dinglichkeitsbegriff - Spurensuche nach Konturen eines Systembegriffs im aktuellen Vereinheitlichungsstand I. Dinglichkeit in der europäischen Rechtssprache II. Ein europäischer Dinglichkeitsbegriff als Grundlage des internationalen "Sachenrechts"
D. Vermögensgegenstände unter dem Systembegriff "Dinglichkeit" - Probelauf zum Umfang eines internationalen "Sachenrechts" I. Körperliche Gegenstände II. Unkörperliche Gegenstände III. Einheitlicher Systembegriff für die Privatbindung aller Vermögensgegenstände
E. Der Begriff des Dinglichen neben anderen Systembegriffen des europäischen IPR - Abgrenzung der vermögensbezogenen Statute I. Vorüberlegungen II. Abgrenzung der Systembegriffe III. Der eigene Anwendungsbereich eines vereinheitlichten internationalen "Sachenrechts"
F. Normtextvorschlag - Zugleich eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse I. Anwendungsbereich II. Begriffsbestimmungen III. Reichweite des anzuwendenden Rechts
G. Anknüpfungsmomente I. Lex rei sitae II. Anknüpfung des Dinglichkeitsstatutes: Abstraktion der Belegenheit III. Anknüpfungsmomente in einem einheitlichen Kollisionsrecht der Dinglichkeit (Zusammenfassung)
A. Einleitung: Die Sachenrechtslücke im europäischen IPR I. Eine kurze Geschichte des internationalen Sachenrechts in Europa II. Notwendigkeit einer Vereinheitlichung III. Unionsrechtliche Voraussetzungen für eine Vereinheitlichung IV. Anwendungsbereich eines internationalen "Sachenrechts" der Europäischen Union V. Gang der Darstellung
B. Abstraktion vom Recht der Sachen zum Phänomen der Dinglichkeit I. Rechtsakt nur für körperliche Gegenstände? II. Kollisionsrecht für das Phänomen der "Dinglichkeit"
C. Europäischer Dinglichkeitsbegriff - Spurensuche nach Konturen eines Systembegriffs im aktuellen Vereinheitlichungsstand I. Dinglichkeit in der europäischen Rechtssprache II. Ein europäischer Dinglichkeitsbegriff als Grundlage des internationalen "Sachenrechts"
D. Vermögensgegenstände unter dem Systembegriff "Dinglichkeit" - Probelauf zum Umfang eines internationalen "Sachenrechts" I. Körperliche Gegenstände II. Unkörperliche Gegenstände III. Einheitlicher Systembegriff für die Privatbindung aller Vermögensgegenstände
E. Der Begriff des Dinglichen neben anderen Systembegriffen des europäischen IPR - Abgrenzung der vermögensbezogenen Statute I. Vorüberlegungen II. Abgrenzung der Systembegriffe III. Der eigene Anwendungsbereich eines vereinheitlichten internationalen "Sachenrechts"
F. Normtextvorschlag - Zugleich eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse I. Anwendungsbereich II. Begriffsbestimmungen III. Reichweite des anzuwendenden Rechts
G. Anknüpfungsmomente I. Lex rei sitae II. Anknüpfung des Dinglichkeitsstatutes: Abstraktion der Belegenheit III. Anknüpfungsmomente in einem einheitlichen Kollisionsrecht der Dinglichkeit (Zusammenfassung)
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