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Der Gesetzgeber hat in den Jahren 2017 und 2019 das in § 244 StPO normierte Beweisantragsrecht im Strafverfahren reformiert. Ziel war in beiden Fällen die Verfahrensbeschleunigung. Nach wie vor haben die Gerichte den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (§ 244 Abs. 2 StPO), das zentrale Recht des Beschuldigten, daneben durch Anträge selbst Einfluss auf Inhalt und Umfang der Beweisaufnahme zu nehmen, wurde jedoch eingeschränkt. Die Arbeit untersucht, wie die Neuregelungen auszulegen sind und sich praktisch auswirken. Hierbei zeigt sich, dass die beiden Reformen nicht ideal aufeinander…mehr

Produktbeschreibung
Der Gesetzgeber hat in den Jahren 2017 und 2019 das in § 244 StPO normierte Beweisantragsrecht im Strafverfahren reformiert. Ziel war in beiden Fällen die Verfahrensbeschleunigung. Nach wie vor haben die Gerichte den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (§ 244 Abs. 2 StPO), das zentrale Recht des Beschuldigten, daneben durch Anträge selbst Einfluss auf Inhalt und Umfang der Beweisaufnahme zu nehmen, wurde jedoch eingeschränkt. Die Arbeit untersucht, wie die Neuregelungen auszulegen sind und sich praktisch auswirken. Hierbei zeigt sich, dass die beiden Reformen nicht ideal aufeinander abgestimmt worden sind: Die Norm in ihrer Neufassung ist für den Rechtsanwender schwer zugänglich und wird allenfalls punktuell zu einer Entlastung und Beschleunigung der Strafverfahren beitragen. Auf der anderen Seite führt der neue Rechtszustand auch nicht, wie von Kritikern der Reformen befürchtet, zu einer rechtsstaatlich bedenklichen Beschneidung der Rechte des Beschuldigten auf Partizipation.
Autorenporträt
Janina Ellsäßer ist Richterin auf Probe in Berlin. Während ihrer Tätigkeit als Proberichterin hat sie unter anderem an einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Berlin gearbeitet. Sie hat Jura an der Universität zu Köln und an der Humboldt Universität Berlin studiert. Ihr Referendariat hat sie im Landgerichtsbezirk Neuruppin absolviert und war am dortigen Landgericht, bei der dortigen Staatsanwaltschaft, im Bundeskanzleramt, einer großen Wirtschaftskanzlei in Berlin sowie bei 'Victim Support Europe', einer Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Brüssel, tätig. Zudem war sie mehrere Jahre als akademische Mitarbeiterin an einem zivilrechtlichen Lehrstuhl beschäftigt.